Moin Moin!

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen.
Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen,
wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

Beachten Sie daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.



1. 
Vertragspartner sind das Gästehaus und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
 
 
2. 
Wird ein Übernachtungszimmer/Funktionsraum bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/Mietvertrag zustande gekommen.
 
 
3. 
Der Vertrag über ein Übernachtungszimmer beinhaltet Übernachtung
ohne Bettwäsche. Das Gästehaus verfolgt damit den Nachhaltigkeitsgedanken. Ausgeliehene Bettwäsche wird mit dem jeweils Tagespreis berechnet. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Funktionsraumes. Bei allen Buchungen wird je nach Art und Umfang der Buchung eine Endreinigung berechnet. Das jeweils vereinbarte Endgeld sind die jeweils gültigen Tagespreise.
 
 
4. 
Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- oder Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Gästehauses.
 
 
5. 
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Mietvertrages verpflichtigt die Vertragspartner zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
 
 
6. 
Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Gästehaus behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten Übernachtungszimmer/Funktionsräume anderweitig zu vergeben.
 
 
7. 
Werden vom Gästehaus erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Gästehaus unmittelbar von getroffenen Vertrags-Vereinbarungen.
 
 
8. 
Das reservierte Übernachtungszimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 11:00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11:00 Uhr erfordert die Absprache mit der Beherbergung am Vorabend: Bei Abreise bis 15:00 Uhr kann der halbe, bei Abreise nach 15:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
 
 
9. 
Zimmerreservierungen werden bis 18:00 Uhr aufrecht erhalten, gehen danach in den freien Verkauf.
 
 
10. 
Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Gästehaus.
 
 
11. 
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Übernachtungszimmer/Funktionsräume.
 
 
12. 
Sollten vereinbarte Übernachtungszimmer/Funktionsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Gästehaus um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.
 
 
13. 
Stornierungsgebühren

Einzelbuchungen: Bei Abbestellung von gebuchten Zimmern, Funktionsräumen, Tagungspauschalen werden bis 14 Tage vor Anreise keine Stornierungskosten berechnet. Danach wird die volle Leistung berechnet, so fern es dem Gästehaus nicht möglich ist kurzfristig eine Weitervermietung durchführen zu können.

Gruppenbuchungen: Bei Abbestellung von gebuchten Zimmern (ab 2 Zimmer), Funktionsräumen, Pauschalarrangements und Tagungspauschalen werden berechnet
 
a) bis 90 Tage vor Anreise keine Kosten
     89 - 60 Tage vor Anreise: 25 % der vereinbarten Leistungen
     59 - 20 Tage vor Anreise: 50 % der vereinbarten Leistungen
     19 - 0 Tage vor Anreise: 100 % der vereinbarten Leistungen
 
d) Durch reduzierte, vorher vertraglich vereinbarte Vertragsleistungen kann das Gästehaus Sonderpreise zurücknehmen, neue vereinbaren oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten, da Umsatzgarantien nicht erreicht werden.

14.
Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass das Gästehaus sieben Werktage vor Anreise eine Teilnehmerliste erhält.
 
 
15. 
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.
 
 
16. 
Das Gästehaus ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
 
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist; 
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
 
Der berechtigte Rücktritt des Gästehauses begründet keinen Anspruch des Kundens auf Schadenersatz.
 
 
17. 
Zeitungsanzeigen, die die Daten des Gästehauses für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens Gästehaus Maria Rast für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Gästehauses und werden dadurch wesentliche Interessen des Gästehauses beeinträchtigt, so hat das Gästehaus das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung laut Punkt 12 a) bis c) bestanden.


 
18. 
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich gestattet und auch erwünscht.


 
19. 
Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung des Gästehauses nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf keine Schäden hinterlassen.
 
 
20. 
Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtigt, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Gästehaus die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
 
 
21. 
Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Gästehaus in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seiner Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

22. 
Soweit das Gästehaus für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Gästehaus von allen Ansprüchen Dritter frei.
 
 
23. 
Individuell zahlende Gäste haben
sofort bar Netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.
 
 
24. 
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind
sofort ohne Abzug zahlbar.
 
 
25. 
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung anderen zurzeit nicht bekannten Steuern gehen abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
 
 
26. 
Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
 
 
27. 
Für Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) die von dem Gast im Übernachtungszimmer oder in den Funktionsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Gästehauses verwahrt werden, übernimmt das Gästehaus dafür keinerlei Haftung.
 
 
28. 
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Gästehaus verpflichtigt sich zu einer Aufbewahrung von sechs Monaten.
 
 
29. 
Für Gäste bestimmte Nachrichten, sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
 
 

30. 
Die Nutzung des gesamten Gebäudes und insbesondere des Geländes obliegt der Eigenverantwortung des Gastes. Kinder bis 18 Jahren dürfen sich im Gebäude und auf dem gesamten Gelände immer nur unter Aufsicht eines Erwachsenen bewegen. Der Gast wurde bei Ankunft persönlich auf sämtliche Gefahren und deren Quellen hingewiesen und enthaftet damit das Gästehaus von sämtlichen Schadensersatzansprüchen.
 
 
31. 
Eine Haftung des Gästehauses auf Schadenersatz ist auch für die Erfüllungsgehilfen des Gästehauses ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters des Gästehauses oder der Erfüllungsgehilfen.
 
 
32. 
Der Veranstalter ist für die Anmeldung von Veranstaltungen mit Musikdarbietung bei der GEMA (Bezirk Niedersachsen) selbst verpflichtet.
 
 
33. 
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
 
 
34. 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
 
 
35. 
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
 
 
36. 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Uelzen.
 
 
 
 
Stand: 01/2025